Pflegereform: Änderungen des GVWG für 2022
Im Jahr 2022 treten zahlreiche Änderungen im Bereich Pflege in Kraft. Grundlage ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG).
Die AOK stellt zu diesem Thema eine umfangreiche Übersicht zur Verfügung, die Sie auf den aktuellsten Stand bringt.
Hier eine schnelle Übersicht der Änderungen:
- Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege
- Übersicht Eigenanteil in der vollstationären Pflege
- Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen
- Leistung für die Kurzzeitpflege wird erhöht
- Zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus wird als neue Leistung eingeführt
- Einführung der tariflichen Entlohnung von Pflegepersonal (Ab dem 1. September 2022)
Hier geht es zum kompletten Beitrag der AOK